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Wichtige Änderungen in Österreich zum Jahreswechsel: Mehrwertsteuer 5%/10%, Jahresbeleg Kasse, neue ebInterface-Version

GRÜN bookhit GmbH 0

Drei wichtige Termine sollten Sie sich schon jetzt für den Jahreswechsel 21/22 vormerken:

  1. Ab 01.01.2022 gilt wieder der »alte« verminderte MwSt.-Satz von 10%. Dies muß sowohl in bookhit, als auch, wenn genutzt, in cashhit umgestellt werden
  2. Am 31.12.2021 muß der Jahresbeleg in cashhit und der PC-Kasse erzeugt werden. Dies kann wieder online erfolgen
  3. Die bisherige ebInterface-Schnittstelle (elektronische Rechnungen für den Bund) kann ab 01.01.2022 nicht mehr genutzt werden. Eine Umstellung auf die Version 6.0 ist in bookhit notwendig

zu Punkt 1.

Am 01.01.2022 muß der z.Zt. noch gültige verminderte MwSt.-Satz von 5% gegen den dann gültigen von 10% ausgetauscht werden. Wie Sie die MwSt. in bookhit und cashhit ändern, entnehmen Sie bitte der Anleitung Rückstellung der österreichischen MWSt in bookhit am 31.12.2021.

zu Punkt 2.

Zum Jahreswechsel muß an der Kasse (sowohl PC-Kasse als auch cashhit) der Jahresbeleg erzeugt werden. Für die Übermittlung an das Finanzamt können Sie ab der bookhit und cashhit-Version 21.4.00.xx auch wieder das Online-Verfahren über den Webservice verwenden (es muß das Quartalsupdate – für Kunden mit Servicevertrag »Komfort«, oder das Jahresupdate – für Kunden mit Servicevertrag »Standard« – eingespielt sein).

Diese Einstellung für den Webservice muß zuvor jedoch wieder aktiviert werden. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. PC-Kasse
    • Gehen Sie über den Menüpunkt PC-Kasse -> Fiskalisierung -> Einstellung
    • Klicken Sie in dem Fenster auf den Änderungsbutton oben links und setzen das Häkchen bei »Webservice teilnehmen«
  2. cashhit
    • Gehen Sie in cashhit über den Menüpunkt Fiskalisierung -> Einstellungen, wechseln Sie dann auf den Karteireiter »Webservice FinanzOnline«
    • Klicken Sie in dem Fenster auf den Änderungsbutton oben links und setzen das Häkchen bei »Webservice teilnehmen«
PC-Kassecashhit

In beiden Fällen müssen Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und Passwort ausgefüllt sein

Sollten dort noch keine Einträge vorhanden sein und Sie auch keinen Zugriff auf diese Informationen haben, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung und bitten ihn, Ihnen diese Daten zukommen zu lassen.

zu Punkt 3.

Ab 01.01.2022 kann für die elektronische Übertragung von Rechnungen nur noch die ebInterface-Schnittstelle Version 6.0 genutzt werden. Diese Schnittstelle ist ab Version 21.4.00.xx in bookhit enthalten. Bevor Sie die erste Rechnung 2022 übertragen, muß also das Quartalsupdate (für Kunden mit Servicevertrag »Komfort«) oder das Jahresupdate (für Kunden mit Servicevertrag »Standard«) eingespielt werden. Stellen Sie nach dem Update die Schnittstelle auf Version 6. Dazu gehen Sie in bookhit über die Menüpunkte bookhit -> Stammdaten -> Einstellungen und wählen in der Liste links den Punkt »ebInterface« aus. Klicken Sie im Fenster auf der rechten Seite auf den Änderungsbutton und stellen anschließend den Optionsschalter von »ebInterface Version 4.0« auf »ebInterface Version 6.0«