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Veröffentliche Beiträge in “bookhit”

Ihre Erfahrung mit „findhit“ zählt – Umfrage zur Neuentwicklung findhit

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten die Weiterentwicklung unserer Bibliographie-Software „findhit“ langfristig sicherstellen und prüfen aktuell, wie deren zukünftige Ausrichtung aussehen kann.

Unsere aktuelle Bibliographie-Software „findhit“ basiert auf Technologien, die die zukünftige Wartbarkeit und Weiterentwicklung einschränken könnten. Daher möchten wir evaluieren, ob eine vollständige Neuentwicklung sinnvoll ist.

Um diese Entscheidung fundiert treffen zu können, haben wir eine Umfrage erstellt. Darin möchten wir von Ihnen erfahren, welche Anforderungen und Wünsche Sie an eine Bibliographie-Software haben und an welchen Stellen es aktuell Verbesserungsbedarf gibt.
Die Umfrage ist zudem Teil einer studentischen Abschlussarbeit eines Mitarbeiters. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie daher gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser Arbeit.

Bitte beachten Sie: Die Umfrage dient als Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine mögliche Neuentwicklung von „findhit“. Ihre Rückmeldung hilft uns dabei sehr, die nächsten Schritte sinnvoll zu planen.

Sie finden die Umfrage im Servicebereich unserer Website unter folgendem Link
(bitte melden Sie sich zunächst an):
https://bookhit.de/umfrage-zu-findhit-2-0-teil-1/

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die Arbeit, die Sie sich damit machen!
Ihre GRÜN bookhit GmbH

Neue E-Mailadresse für Bestellungen

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Für Bestellungen von Hardware (Drucker, Scanner), vor allem aber für Bestellungen von Verbrauchsmaterialien (Bonrollen, Etiketten, Thermo-Transferfolie usw.) haben wir eine neue E-Mailadresse eingerichtet:

bestellungen.bookhit@gruenmedien.net

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese E-Mailadresse für Ihre Bestellungen. Die Verwendung einer anderen Adresse führt zu Verzögerungen in der Auslieferung Ihrer bestellten Artikel.

Kulturpass – cashhit und bookhit

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Kurz vor dem offiziellen Start des Kulturpasses möchten wir Ihnen den Umgang mit Verkäufen an der Kasse kurz erläutern.
  • Alle administrativen Aufgaben können Sie über die Webplattform des Kultupasses erledigen (Annahme des Kaufwunsches, Kennzeichnen der Abholung des reservierten Titels).
  • Kommt der Kaufberechtigte in den Laden, um sein Buch abzuholen, scannen Sie zunächst seinen QR-Code mit dem Handy, somit haben Sie die Auftragsnummer, unter der diese Reservierung läuft.
  • In cashhit haben Sie nun zwei Möglichkeiten, den Kauf abzuwickeln.
    1. Sie legen sich eine neue Zahlart "Kulturpass" als Gutschein-Zahlungsmittel in cashhit an und kassieren den Titel über diese Zahlungsart
    2. Sie legen sich in bookhit einen Kunden "Kulturpass" an und erzeugen in cashhit einen Mitnahmebeleg. Dieser wird in bookhit in einen Lieferschein umgewandelt. Danach können Sie beliebig viele Lieferscheine in einer Rechnung zusammenfassen (und an die FiBu übermitteln). Auf diese Rechnung können Zahlungseingänge durch den Kulturpass als a-conto-Zahlung gebucht werden.

Erneute Fristverlängerung für TSE der Bundesdruckerei

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Die TSE der Firma cv cryptovision GmbH DTRUST (die TSE an Ihrer Kasse) durfte bislang nur bis 31. Juli 2023 genutzt werden (siehe unseren Newsletter vom 08.11.2022). Jetzt ist diese Frist bis zum 31. Juli 2024 verlängert worden. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. Auch bei TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden. Hier können Sie sich das gesamte Schreiben des Bundesfinanzministeriums herunterladen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-03-16-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH-verlaengerung.html Es besteht also für Sie keine Gefahr, dass die bei Ihnen im Einsatz befindliche TSE bei einer Betriebsprüfung Anlass zur Beanstandung geben könnte. Wichtig ist aber, dass Sie die Inanspruchnahme der Übergangsregelung bei Ihrem Finanzamt angezeigt haben.