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Erneute Fristverlängerung für TSE der Bundesdruckerei

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Die TSE der Firma cv cryptovision GmbH DTRUST (die TSE an Ihrer Kasse) durfte bislang nur bis 31. Juli 2023 genutzt werden (siehe unseren Newsletter vom 08.11.2022). Jetzt ist diese Frist bis zum 31. Juli 2024 verlängert worden. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums:

Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. Auch bei TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.

Hier können Sie sich das gesamte Schreiben des Bundesfinanzministeriums herunterladen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-03-16-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH-verlaengerung.html

Es besteht also für Sie keine Gefahr, dass die bei Ihnen im Einsatz befindliche TSE bei einer Betriebsprüfung Anlass zur Beanstandung geben könnte. Wichtig ist aber, dass Sie die Inanspruchnahme der Übergangsregelung bei Ihrem Finanzamt angezeigt haben.