Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Meldung der Kasse beim Finanzamt

GRÜN bookhit GmbH 0

Ab 01.01.2020 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben diese Meldepflicht jedoch eingeschränkt. Zitat des Schlusswortes aus diesem Schreiben:Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

Da cashhit im Zusammenspiel mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ohnehin die Kasse online registrieren wird, ist eine vorherige Meldung beim Finanzamt auch nicht notwendig. Bei dieser Online-Registrierung wird zudem die eindeutige Seriennummer übermittelt, die cashhit von sich aus generiert und in der Kassendatenbank ablegt. Auch hier ist also keine Vorabmeldung notwendig.

Fazit: Sie müssen sich z. Zt. weder um eine eindeutige Seriennummer kümmern, noch müssen Sie Ihre Kasse dem Finanzamt melden.