Veröffentliche Beiträge in “cashhit”
Achtung! Verwenden Sie bitte nicht die Hotlinenummer außerhalb unserer Geschäftszeit ( +49 171 4441052), diese Nummer ist am Dienstag nicht aktiv.
Wir wünschen Ihnen eine problemlose Umstellung, für alle anderen Fälle sind wir für Sie da.Ab 01.01.2020 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben diese Meldepflicht jedoch eingeschränkt. Zitat des Schlusswortes aus diesem Schreiben:Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
Da cashhit im Zusammenspiel mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ohnehin die Kasse online registrieren wird, ist eine vorherige Meldung beim Finanzamt auch nicht notwendig. Bei dieser Online-Registrierung wird zudem die eindeutige Seriennummer übermittelt, die cashhit von sich aus generiert und in der Kassendatenbank ablegt. Auch hier ist also keine Vorabmeldung notwendig.
Fazit: Sie müssen sich z. Zt. weder um eine eindeutige Seriennummer kümmern, noch müssen Sie Ihre Kasse dem Finanzamt melden.
Da der Gesetzgeber zum 01.01.2020 den Einsatz einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorschreibt, aufgrund der Verzögerung des Zertifizierungsprozesses beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber eine sog. Nichtbeanstandungs-Regelung bis 30.09.2020 eingeräumt hat, haben wir Ihnen ein Schreiben vorbereitet, das Sie im Falle einer Prüfung den relevanten Stellen vorlegen können. Dieses Schreiben erklärt, warum bei Ihnen die TSE noch nicht installiert ist. Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:
Home / Aktuelles / Aktueller Stand der Kassenzertifizierung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen festgelegt, welche Art der Kassenzertifizierung zukünftig möglich sein wird. Die sog. TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung) wird es in zwei Varianten geben:
- Als Online-Lösung
- Als Hardware-Lösung
In cashhit werden wir beide Varianten implementieren, so daß Sie später die Möglichkeit haben, eine der beiden Lösungen einzusetzen. Da pro Kasse je eine TSE benötigt wird, können beim Einsatz von mehreren Kassen im Unternehmen die beiden Varianten auch gemischt verwendet werden.
Der aktuelle Stand laut BSI ist folgender: