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Veröffentliche Beiträge in “cashhit”

Fristverlängerung Einführung TSE

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Die Gesetzgeber der Länder haben die Frist für die Nichtbeanstandung bei fehlender Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) am Kassensystem bis zum 31.3.2021 verlängert. Die genauen Wortlaute entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erlassen. Informationen zum Bundesland Bremen fehlen uns leider. Die Links dazu haben wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können aber für Gültigkeit und Aktualität nicht garantieren.
  1. Baden-Württemberg
  2. Bayern (PDF)
  3. Berlin
  4. Brandenburg
  5. Hamburg (PDF)
  6. Hessen (PDF)
  7. Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
  8. Niedersachsen
  9. Nordrhein-Westfalen (PDF)
  10. Rheinland-Pfalz
  11. Saarland
  12. Sachsen
  13. Sachsen-Anhalt (PDF)
  14. Schleswig-Holstein (PDF)
  15. Thüringen
Allen Erlassen gemein ist aber, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine davon ist die verbindliche Bestellung von TSE-Einheiten beim Kassenlieferanten: Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. Sie erhalten deshalb in den nächsten Tagen von uns ein Angebot über die von Ihnen zu bestellenden TSE-Einheiten (pro Kasse wird eine TSE benötigt), das Sie uns bitte unterzeichnet zurücksenden. Ein Fax oder das eingescannte Angebot als E-Mail-Anhang reichen völlig aus. Wir bestätigen Ihnen dann den Eingang Ihrer Bestellung und die umgehende Lieferung bei Verfügbarkeit der Hardware. Unser Lieferant hat zwar die Zertifizierung erlangt, aber die Produktion der Hardwarekomponenten läuft erst an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erweiterte Hotline zur MwSt.-Umstellung am 30.06.2020

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Um Sie am Dienstag, 30.06.2020 bestmöglichst unterstützen zu können, verlängern und verstärken wir unsere Hotline. Sie erreichen uns an diesem Tag bis 21:00 Uhr unter der üblichen Hotlinenummer +49 2508 9969-19.

Achtung! Verwenden Sie bitte nicht die Hotlinenummer außerhalb unserer Geschäftszeit ( +49 171 4441052), diese Nummer ist am Dienstag nicht aktiv.

Wir wünschen Ihnen eine problemlose Umstellung, für alle anderen Fälle sind wir für Sie da.

Meldung der Kasse beim Finanzamt

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Ab 01.01.2020 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt gemeldet werden. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben diese Meldepflicht jedoch eingeschränkt. Zitat des Schlusswortes aus diesem Schreiben:Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

Da cashhit im Zusammenspiel mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ohnehin die Kasse online registrieren wird, ist eine vorherige Meldung beim Finanzamt auch nicht notwendig. Bei dieser Online-Registrierung wird zudem die eindeutige Seriennummer übermittelt, die cashhit von sich aus generiert und in der Kassendatenbank ablegt. Auch hier ist also keine Vorabmeldung notwendig.

Fazit: Sie müssen sich z. Zt. weder um eine eindeutige Seriennummer kümmern, noch müssen Sie Ihre Kasse dem Finanzamt melden.

TSE für cashhit

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Da der Gesetzgeber zum 01.01.2020 den Einsatz einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorschreibt, aufgrund der Verzögerung des Zertifizierungsprozesses beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber eine sog. Nichtbeanstandungs-Regelung bis 30.09.2020 eingeräumt hat, haben wir Ihnen ein Schreiben vorbereitet, das Sie im Falle einer Prüfung den relevanten Stellen vorlegen können. Dieses Schreiben erklärt, warum bei Ihnen die TSE noch nicht installiert ist. Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:

Anschreiben TSE für cashhit

Aktueller Stand der Kassenzertifizierung

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Home / Aktuelles / Aktueller Stand der Kassenzertifizierung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen festgelegt, welche Art der Kassenzertifizierung zukünftig möglich sein wird. Die sog. TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung) wird es in zwei Varianten geben:

  1. Als Online-Lösung
  2. Als Hardware-Lösung

In cashhit werden wir beide Varianten implementieren, so daß Sie später die Möglichkeit haben, eine der beiden Lösungen einzusetzen. Da pro Kasse je eine TSE benötigt wird, können beim Einsatz von mehreren Kassen im Unternehmen die beiden Varianten auch gemischt verwendet werden.

Der aktuelle Stand laut BSI ist folgender: