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Veröffentliche Beiträge in “bookhit”

Frankfurter Buchmesse 2025

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Auch in diesem Jahr sind wir wieder da: Halle 4.0, Stand H11

Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen von der GRÜN Software Medien GmbH freuen wir uns auf Ihren Besuch.

Aufgrund des Andrangs an unserem Stand im vergangenen Jahr haben wir eine Bitte an Sie: vereinbaren Sie online einen Termin oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 2381 30730-16. Steffi Vogel und Peter Lederer erwarten Sie zu interessanten Gesprächen, Präsentationen unserer Software oder auch nur auf ein "Kaffeekränzchen".

Neue E-Mailadresse für Bestellungen

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Für Bestellungen von Hardware (Drucker, Scanner), vor allem aber für Bestellungen von Verbrauchsmaterialien (Bonrollen, Etiketten, Thermo-Transferfolie usw.) haben wir eine neue E-Mailadresse eingerichtet:

bestellungen.bookhit@gruenmedien.net

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese E-Mailadresse für Ihre Bestellungen. Die Verwendung einer anderen Adresse führt zu Verzögerungen in der Auslieferung Ihrer bestellten Artikel.

Kulturpass – cashhit und bookhit

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Kurz vor dem offiziellen Start des Kulturpasses möchten wir Ihnen den Umgang mit Verkäufen an der Kasse kurz erläutern.
  • Alle administrativen Aufgaben können Sie über die Webplattform des Kultupasses erledigen (Annahme des Kaufwunsches, Kennzeichnen der Abholung des reservierten Titels).
  • Kommt der Kaufberechtigte in den Laden, um sein Buch abzuholen, scannen Sie zunächst seinen QR-Code mit dem Handy, somit haben Sie die Auftragsnummer, unter der diese Reservierung läuft.
  • In cashhit haben Sie nun zwei Möglichkeiten, den Kauf abzuwickeln.
    1. Sie legen sich eine neue Zahlart "Kulturpass" als Gutschein-Zahlungsmittel in cashhit an und kassieren den Titel über diese Zahlungsart
    2. Sie legen sich in bookhit einen Kunden "Kulturpass" an und erzeugen in cashhit einen Mitnahmebeleg. Dieser wird in bookhit in einen Lieferschein umgewandelt. Danach können Sie beliebig viele Lieferscheine in einer Rechnung zusammenfassen (und an die FiBu übermitteln). Auf diese Rechnung können Zahlungseingänge durch den Kulturpass als a-conto-Zahlung gebucht werden.

Erneute Fristverlängerung für TSE der Bundesdruckerei

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Die TSE der Firma cv cryptovision GmbH DTRUST (die TSE an Ihrer Kasse) durfte bislang nur bis 31. Juli 2023 genutzt werden (siehe unseren Newsletter vom 08.11.2022). Jetzt ist diese Frist bis zum 31. Juli 2024 verlängert worden. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. Auch bei TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden. Hier können Sie sich das gesamte Schreiben des Bundesfinanzministeriums herunterladen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-03-16-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH-verlaengerung.html Es besteht also für Sie keine Gefahr, dass die bei Ihnen im Einsatz befindliche TSE bei einer Betriebsprüfung Anlass zur Beanstandung geben könnte. Wichtig ist aber, dass Sie die Inanspruchnahme der Übergangsregelung bei Ihrem Finanzamt angezeigt haben.