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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Neuer Webshop auf bookhit.de

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Ab sofort können Sie unseren neuen Webshop auf bookhit.de nutzen. Sie müssen sich nur mit Ihren Zugangdaten an unserer Website anmelden und finden dann den neuen Menüpunkt »Shop«. Neben unserer gesamten Kassenhardware (Bondrucker, Scanner, Schublade, Kundendisplay) finden Sie auch alle Verbrauchsmaterialien wie Bonrollen, Etiketten oder Thermopapier für Etikettendrucker. Legen Sie die Artikel einfach in den Warenkorb und bestellen wie gewohnt auf Rechnung. Bei weiteren Fragen zu den Produkten wenden Sie sich bitte an Frau Potthoff (info@bookhit.de) oder Herrn Lederer (peter.lederer@bookhit.de). Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Deutscher Buchhandlungspreis 2020

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Wir gratulieren ganz herzlich unseren Kunden
  • Buch Greuter, Singen
  • Buchhandlung Bräunling, Puchheim
  • Buchhandlung Kirchheim, Gauting
  • Provinzbuch, Esslingen
  • Rieger, Balingen
  • Geistesblüten, Berlin
  • Das Druckwerk, Bad Segeberg
zum »Deutscher Buchhandlungspreis 2020« und drücken die Daumen, daß es noch einen Schritt weitergeht.

Fristverlängerung Einführung TSE

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Die Gesetzgeber der Länder haben die Frist für die Nichtbeanstandung bei fehlender Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) am Kassensystem bis zum 31.3.2021 verlängert. Die genauen Wortlaute entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erlassen. Informationen zum Bundesland Bremen fehlen uns leider. Die Links dazu haben wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können aber für Gültigkeit und Aktualität nicht garantieren.
  1. Baden-Württemberg
  2. Bayern (PDF)
  3. Berlin
  4. Brandenburg
  5. Hamburg (PDF)
  6. Hessen (PDF)
  7. Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
  8. Niedersachsen
  9. Nordrhein-Westfalen (PDF)
  10. Rheinland-Pfalz
  11. Saarland
  12. Sachsen
  13. Sachsen-Anhalt (PDF)
  14. Schleswig-Holstein (PDF)
  15. Thüringen
Allen Erlassen gemein ist aber, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine davon ist die verbindliche Bestellung von TSE-Einheiten beim Kassenlieferanten: Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. Sie erhalten deshalb in den nächsten Tagen von uns ein Angebot über die von Ihnen zu bestellenden TSE-Einheiten (pro Kasse wird eine TSE benötigt), das Sie uns bitte unterzeichnet zurücksenden. Ein Fax oder das eingescannte Angebot als E-Mail-Anhang reichen völlig aus. Wir bestätigen Ihnen dann den Eingang Ihrer Bestellung und die umgehende Lieferung bei Verfügbarkeit der Hardware. Unser Lieferant hat zwar die Zertifizierung erlangt, aber die Produktion der Hardwarekomponenten läuft erst an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Keine Unterbrechung unseres Geschäftsbetriebes

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Zusätzlich zu den bereits durchgeführten und angekündigten Einschränkungen des öffentlichen Lebens kann es in den nächsten Tagen und Wochen durchaus zu weiteren massiven Beeinträchtigungen (z.B. Ausgangsbeschränkungen etc.) kommen.

Da wir bereits eine Reihe von Anfragen unserer Kunden hatten, möchten wir Ihnen auf diesem Weg sagen:

Unsere Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit bleiben für Sie auf jeden Fall erhalten.

Hotline und Zentrale stehen Ihnen von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr zur Verfügung.

Ob Anfragen, Materialbestellungen oder Hotline-Anrufe - alles kann wie gewohnt beantwortet und abgewickelt werden. Versprochen!

Wir drücken Ihnen die Daumen und - bleiben Sie gesund!

Revisionssichere Rechnungsarchivierung

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Verwenden Sie die FIBU-Schnittstelle DATEV-csv und arbeiten bereits mit unserem Modul PDF-Archiv? Dann haben wir eine interessante Neuentwicklung für Sie. Mit dem DATEV-eigenen Programm »Beleg2Buchung« können Sie alle Rechnungspositionen mit den dazugehörigen PDF-Rechnungen verknüpfen und strukturiert in »DATEV Unternehmen online« ablegen.

[Zitat] Die individuelle Softwarelösung ISWL Beleg2Buchung ermöglicht es Ihnen, Ihre Buchungssätze um eine Belegverknüpfung zu ergänzen und diese automatisiert an Ihr DATEV Rechnungswesen-Programm zu übermitteln. Die dazugehörigen digitalen Belege werden hierfür parallel nach DATEV Unternehmen online übermittelt und dort revisionssicher archiviert. (Quelle: DATEV-Website https://www.datev.de/web/de/datev-shop/betriebliches-rechnungswesen/iswl-beleg2buchung/)

Um diese komfortable Funktion der revisionssicheren Archivierung nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • bookhit-Modul FIBU-Schnittstelle DATEV-csv
  • bookhit-Modul PDF-Archivierung
  • Einsatz der DATEV-Software ISWL Beleg2Buchung*)

*) Für Fragen zu ISWL Beleg2Buchung wenden Sie sich bitte direkt an die DATEV.

Wie haben Ihnen für die Einrichtung dieser Funktion eine detaillierte Anleitung bereitgestellt, die Sie über http://bookhit.de/kunden/newsletter/dateien/beleg2buchung_bookhit.pdf herunterladen können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.